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BeitragVerfasst: 07.01.2008, 10:47 
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Bezirksliga

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@torte

Ich denke schon, dass weniger Zuschauer in der Halle sind als erwartet und vor allem weniger als erforderlich. Ich habe auch keine Zahlen parat und es ist auch nur ein Eindruck.
Bei verkauften DK´s hat man das Geld halt in der Tasche und kann damit arbeiten. Geld welches jetzt fehlt. Tageskarten müssen erst mal verkauft werden und wie die weitere Zuschauerentwicklung ist, weiß man nicht

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BeitragVerfasst: 07.01.2008, 10:48 
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Bezirksliga

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BeitragVerfasst: 07.01.2008, 10:52 
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2. Bundesliga

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@Torte

Und warum hat man versucht in einer Sonderaktion Dauerkarten an den Mann/Frau zu bringen? Um damit das klaffende Finanzloch , so weit es eben geht zu stopfen.


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BeitragVerfasst: 07.01.2008, 11:10 
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Oberliga
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Meines Wissens war ja schon letztes Jahr das Problem, dass Sponsorenzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und daher die Bürgschaft notwendig war, um Konten überziehen zu können. Wenn diese Saison nun das gleiche Problem besteht (spätere Sponsorenzahlungen) und zusätzlich Einnahmen aus fehlenden DK-Verkäufen fehlen, könnte das natürlich zu Zahlungsschwierigkeiten führen. Da ja aber durch den Verkauf von Karten an der Abendkasse im Umkehrschluss höhere laufende Einnahmen anfallen müssten, sollte folglich "nur" das Problem der Liquidität bestehen, dass durch eine Erhöhung der Bürgschaft und somit einer höheren Kontenüberziehung gelöst werden könnte.
Keine Ahnung, ob das wirklich so ist, evtl. versuche ich auch nur die Angelegenheit mir etwas weniger dramatisch zu reden...

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BeitragVerfasst: 07.01.2008, 11:54 
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Meddes hat geschrieben:
... könnte das natürlich zu Zahlungsschwierigkeiten führen. Da ja aber durch den Verkauf von Karten an der Abendkasse im Umkehrschluss höhere laufende Einnahmen anfallen müssten, sollte folglich "nur" das Problem der Liquidität bestehen, ...


Naja, für eine GmbH sind Probleme mit der Liquidität leider extrem gefährlich:

GmbHG § 64 Insolvenzantragspflicht vom 5. Oktober 1994 hat geschrieben:
(1) Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig, so haben die Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Dies gilt sinngemäß, wenn sich eine Überschuldung der Gesellschaft ergibt.


Das ist z.B. schon manchem eigentlich gesunden Handwerksbetrieb zum Verhängnis geworden, dass Ausgaben für Material weg waren und sichere Einnahmen zu spaet kamen.

Und die Geschäftsführung hat da auch keine grossen Spielraeume, denn:

GmbHG § 84 Pflichtverletzung bei Verlust, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vom 5. Oktober 1994 hat geschrieben:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es

1. als Geschäftsführer unterläßt, den Gesellschaftern einen Verlust in Höhe der Hälfte des Stammkapitals anzuzeigen, oder

2. als Geschäftsführer entgegen § 64 Abs. 1 oder als Liquidator entgegen § 71 Abs. 4 unterläßt, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.

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BeitragVerfasst: 07.01.2008, 12:21 
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1.Bundesliga

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Heißt? Wenn keine Insolvenz, dann ist durch Kohle noch was zu machen, oder?
Wenn aber Insolvenz, dann hilft jetzt weder Geld von Sponsoren noch von Privatleuten, oder?
Blicke da nicht ganz durch beim deutschen Recht, kann das jemand FUNDIERT erläutern? Dankeschön.


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BeitragVerfasst: 07.01.2008, 12:24 
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2. Bundesliga

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Der Giessener Presse liegen momentan keine genauen Erkenntnisse darüber vor, um was es bei der anberaumten Pressekonferenz geht . Man ist selber sehr auf den Ausgang dieser gespannt.


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BeitragVerfasst: 07.01.2008, 12:26 
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Nationalspieler

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Moses hat geschrieben:
Heißt? Wenn keine Insolvenz, dann ist durch Kohle noch was zu machen, oder?
Wenn aber Insolvenz, dann hilft jetzt weder Geld von Sponsoren noch von Privatleuten, oder?
Blicke da nicht ganz durch beim deutschen Recht, kann das jemand FUNDIERT erläutern? Dankeschön.


Die Insolvenz muss zumindest nicht das Ende der GmbH sein:

GmbHG § 60 Auflösungsgründe vom 5. Oktober 1994 hat geschrieben:
(1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird aufgelöst:

...

4. durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben, so können die Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen;


Allerdings könnte uns im Falle der Insolvenz ggf. analog zum MBC damals der Teilnahmerechtsvertrag von der BBL gekuendigt werden.

BBL Lizenzstatuten 2007 hat geschrieben:
6.
Die BBL GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn

...

d.) über den Bundesligisten ein Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) beantragt und Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO angeordnet
worden sind.


Damit waeren wir dann ggf. aus der Liga raus, selbst wenn wir sportlich drinblieben. Und damit ginge dann auch die GmbH den Bach runter, da es keinen Sinn machen wuerde, die zu sanieren, wenn sie keine Spielberechtigung hat.
Wenn ich das aber soweit richtig verstehe, bedarf es fuer den Lizenzentzug nicht nur der Insolvenz, sondern auch der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch das Insolvenzgericht. Die Insolvenz waere demnach auch noch nicht das Ende?

Trotzdem ist doch zu hoffen, dass es noch nicht um Insolvenz geht, sondern um deren Abwendung. Vielleicht hat man ja auch einen neuen Hauptsponsor gewonnen :?

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BeitragVerfasst: 07.01.2008, 12:46 
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2. Bundesliga

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dann ist wohl auch der besuch von pommer am samstag erklärbar!!

ein rückgang der dauerkarten heisst ja nicht zwangsläufig ein rückgang der einnahmen über die saison. dass bei einem hallenausbau die dk rückläufig sind, halte ich (zumal nach der letzten saison) für normal. problem ist vielmehr, dass das geld erst später kommt. hier könnte auch ins gewicht fallen, dass die heimspiele gegen die topmannschaften alle noch kommen.

vielleicht würde es uns ja retten, wenn man die restlichen heimspiele alle als ausverkauft vermelden könnte. diese solidarität muss bei einer entsprechenden werbeaktion doch möglich sein!!!!!!

übrigens hat sich trier damals über ein insolvenzverfahren entschuldet. allerdings bekamen die die dadurch verlorene lizenz durch eine ligaaufstockung wieder zurück.


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BeitragVerfasst: 07.01.2008, 12:53 
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Wenn ich diesen § 21 InsO richtig verstehe, werden Sicherungsmassnahmen dann getroffen, wenn eine Verschlechterung des Vermoegens der GmbH zu befuerchten ist. Da Einnahmen durch die Heimspiele hier aber eher Besserung verheissen koennten, waere es vielleicht drin, dass die nicht oder nicht sofort verhaengt werden. Aber zu Details muessten sich mal die Juristen hier im Forum aeussern, bin leider (oder zum Glueck) nur Laie.

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BeitragVerfasst: 07.01.2008, 13:58 
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@Moses - genau das meinte ich. Das fehlende Geld aus den Dauerkarten ist halt JETZT nicht da, sondern wird (hoffentlich) erst noch zu den nächsten Heimspielen eingenommen. Habs vielleicht ungeschickt ausgedrückt. Ist natürlich immer ein Tanz auf Messers Schneide, darauf zu spekulieren, dass schon 3000 Zuschauer kommen werden; dass man das umgehen möchte, zeigt bspw. die Rückrunden-Dauerkarte.

Hoffen wir das Beste...

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BeitragVerfasst: 07.01.2008, 14:15 
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Leute, wenn es das nicht war, dann weiß ichs auch nicht.

Schön daß wir hier eine Abschiedstournee feiern dürfen...

Wie konnte man sowas nur zulassen....
Danke vor allem an die tollen Herren Gesellschafter.

Nur wie um Himmels Willen hat man bitte die Lizenz vor der Saison bekommen?

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BeitragVerfasst: 07.01.2008, 14:16 
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Wo findet die PK statt??


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BeitragVerfasst: 07.01.2008, 14:18 
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Nationalspieler

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Thekenstürmer Buseck hat geschrieben:
Nur wie um Himmels Willen hat man bitte die Lizenz vor der Saison bekommen?


Indem man die Dauerkartenzahlen der Vorjahre als Schaetzung fuer dieses Jahr angegeben hat? Zudem steht ja zu vermuten, dass das Problem nicht grundsaetzlich ist, dass extrem zu wenig Geld reinkommt, sondern eher, dass es zu spaet kommt. Und ich weiss nicht, ob die Liquiditaetsplanung bei der Lizenz eine grosse Rolle spielt. Fuer eine GmbH ist sie aber unerlaesslich.

EDIT: Habe mich geirrt:


§ 5 Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat geschrieben:
1.
Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und gewährleisten, dass er in der anstehenden Wettkampfsaison seine finanziellen Verpflichtungen zeitgerecht erfüllen kann.


PS.: Typisch BBL - dieser Satz nix Deutsch :lol:

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Zuletzt geändert von cammert am 07.01.2008, 14:25, insgesamt 5-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 07.01.2008, 14:20 
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Ehrenmitglied LTi GIESSEN 46ers
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Also wenn das so einfach ist hol ich mir auch eine Lizenz nächste Saison :D


Wann genau soll eig. die PK wo sein?
Kann man dahin?

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