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Skylive²³
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10.06.2009, 12:25 |
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Europaliga |
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Registriert: 14.04.2004, 14:47 Beiträge: 3970 Wohnort: Osthölle
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Bolli
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10.06.2009, 13:18 |
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NBA |
Registriert: 04.02.2004, 12:15 Beiträge: 4612 Wohnort: Gießen
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Zitat: Ob überhaupt und gegebenenfalls an wen die Wildcard, die zur Teilnahme an der BBL-Saison 2009/2010 berechtigt, vergeben wird, entscheidet im Anschluss an die Präsentation die Gesellschafterversammlung der BBL GmbH. Diese besteht aus dem BBL-Präsidenten Dr. Thomas Braumann und einem Vertreter des Deutschen Basketball Bundes (DBB). Zuvor beraten die stimmberechtigten BBL-Klubs über die Bewerbung(en).
... und dreimal darf man raten, für wen der Herr Dr. Braumann, dessen Stimme 76% zählt, im Zweifelsfalle stimmen wird:
Bitte hier klicken!
_________________ Auf geht´s Gießen - kämpfen und siegen!
Zuletzt geändert von Bolli am 10.06.2009, 14:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Bärmann
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10.06.2009, 13:19 |
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Nationalspieler |
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Registriert: 11.08.2006, 08:04 Beiträge: 2664 Wohnort: Neu Wieseck
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Ich kann mir nicht vorstellen, das die 46ers (Syring) gegen die BBL klagen wird. Die ganzen Satzungen und Paragrafen sind nicht eindeutig geregelt und würden bei ein Klage vor Gericht wohl gegen die 46ers sprechen, da im Zweifel für den Angeklagten (BBL)!
Ich glaube auch nicht, das Syring dieses Risiko eingeht, zumal unsere Chancen auf eine Wildcard meiner Meinung nach doch recht hoch stehen.
Bei einer Klage würde sogar "der buxdehuder BC" größere Chancen haben eine WC zu erhalten als wir.
Warum? A.: Unabhängig vom Ausgang einer möglichen Klage würden wir so oder so unser "Gesicht" verlieren.
Ich glaube nicht, das Syring dieses Risiko eingeht.
_________________ unsere Farben sind Rot-Weiß Rot und wir bleiben euch treu bis zum Tod; ole ole, ole ole, ole ole ole ole, ole ole ole ole ole ole ole ole!
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buzzerbeater
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10.06.2009, 13:26 |
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Landesliga |
Registriert: 07.10.2008, 13:10 Beiträge: 938
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OldSchoolBaller hat geschrieben: Das Thema haben wir ja schon durch ein paar Seiten zurück. Ja natürlich ist das geregelt dass es 2 sportliche Austeiger aufgibt und es ist auch geregelt dass Zitat: ""Die Bundesligisten, die nach Rechtskraft der offiziellen Abschlusstabelle die Tabellenplätze 17 und 18 einnehmen, verlieren das Teilnahmerecht an der 1. BBL." (Punkt 5.3 der Ausschreibung der Basketball-Bundesliga). Es steht nicht da, dass der 16. sein Teilnahmerecht verliert. Es ist eigentlich alles eindeutig, aber natürlich steht NICHT explizit drin: Fiktionzitat "es darf niemals mehr als 2 sportliche Absteiger geben". Aber das ist in jeder Verordung bzw. ähnlichen Geboten/Normen so, dass nicht jede kleine Schwachsinnigkeit drin steht die NICHT sein soll. Das wäre absolut idiotisch und ist nirgends so, denn das ist ja kein Strafgesetzbuch, sondern hier sollen Dinge im Vorfeld geregelt werden. Das gibts nicht in der Straßenverkehrsordnung und auch nicht hier. Diese angebliche "Lücke" - sie ist keine in meinen Augen keine - nutzt die BBL jetzt für ihre Zwecke. Sie will unbedingt das WC-Verfahren und sie wird es kriegen. Wie will man sich auch wehren?
§ 2 Abs. 3 der Spielordnung: “Verzichtet ein Bundesligist, nach dem letzten Spiel der Hauptrunde bis zum Abschluss des Wettbewerbs oder wird ihm das Teilnahmerecht in diesem Zeitraum gekündigt, so erlischt es ersatzlos. Der freiwerdende Platz wird nicht neu besetzt. Im Übrigen gilt Absatz 2 Satz 4 entsprechend.” § 2 Absatz 2 Satz 4 der Spielordnung, auf den verweisen wird, lautet: “Im Falle des Verzichts und/oder bei Kündigung des Teilnahmerechtes für einen oder mehrere Bundesligisten sind diese sportlicher Absteiger.”
Danke für deine ausführliche Zusammenstellung und Erläuterung.
Das Problem ist anscheinend wie man den "sportlichen Absteiger" definiert.
Tabellen17/18.?
Dies sind wohl eindeutig sportliche Absteiger. Das mehr mögliche Absteiger zu erwarten/geplant sind, wird nirgendo erwähnt.
Teilnahmeverzicht/-verlust wie bei Nördlingen?
Hmmmmm, eigentlich sind das ja keine sportlichen, sondern "technische" Absteiger.
Der Verweis auf Absatz2 Satz 4 sagt aber eindeutig, das diese als sportliche Absteiger anzusehen sind.
Müsste logischerweise dann so sein, das sie auf Platz 17/18 in der Tabelle eingestuft werden. Wenn Nördlingen bereits auf 17/18 wäre, hätte sich der Fall ja schon von alleine erledigt. Da braucht es dann ja keinen Extra-Teilnahmeverzicht! Denn dann wären sie ja bereits sportlicher Absteiger, warum dies dann noch einmal ausdrücklich regeln?
Und nur um die mögliche Ligazugehörigkeit für die kommende Saison zu ermitteln, wenn die Lizenz eh weg ist, macht der Verweis doch wenig Sinn. Das hätte man auch anders regeln können als durch Einstufung als sportlicher Absteiger.
Einen Verweis oder eine Willenserklärung auf mögliche "Zusatz"-Absteiger ist auch nirgendwo (ausser in Pommers wirren Hirnwindungen) zu entdecken.
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blackman
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10.06.2009, 13:50 |
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Nationalspieler |
Registriert: 19.11.2003, 20:26 Beiträge: 2857 Wohnort: Lollar
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Einfach nur toll. Was man sich in Köln so alles einfallen lässt.
Sind die nur noch im Karnevalfieber?
_________________ einmal 46er - immer 46er.
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Lucky
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10.06.2009, 13:57 |
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1.Bundesliga |
Registriert: 22.11.2003, 01:22 Beiträge: 2274
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http://www.mz-web.de/servlet/ContentSer ... 7371766178
Hier wird von einer möglichen Verkleinerung auf 17 Teams gesprochen.
Das ganze Theater ist langsam an nichts mehr zu überbieten...
Es ist doch eigentlich so einfach, überall wird es so gehandhabt, dass bei einem solchen Fall alle Teams einen Platz nach oben rücken, nur "unsere" Liga veranstaltet so ein Kasperltheater.
Warum gab es eigentlich letztes Jahr nochmal das Wildcardverfahren? Aufsteiger aus der ProA der nicht wollte?
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cammert
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10.06.2009, 14:01 |
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Nationalspieler |
Registriert: 19.11.2003, 16:25 Beiträge: 2577 Wohnort: Wettenberg
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Bärmann hat geschrieben: Ich kann mir nicht vorstellen, das die 46ers (Syring) gegen die BBL klagen wird. Die ganzen Satzungen und Paragrafen sind nicht eindeutig geregelt und würden bei ein Klage vor Gericht wohl gegen die 46ers sprechen, da im Zweifel für den Angeklagten (BBL)!
Dieses Prinzip gilt in Strafprozessen, nicht in Zivilprozessen. Wäre ja auch ein bescheuerter Ansatz, wenn im Zweifel immer der, der eine gerichtliche Klärung verlangt, im Unrecht wäre.
_________________ There are 10 kinds of people in the world — those who understand binary and those who don't.
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OldSchoolBaller
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10.06.2009, 15:19 |
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@Lucky: ja CUX hatte verzichtet.
@buzzerbeater: deine Fragen sind verständlich, lassen sich aber alle auf einmal leicht mir einer Antwort klären. Die Einstufung des Verzichtenden (hier: Nördlingen) hat einen ganz praktischen Hintergrund und ist tatsächlich sinnvoll (beide Adjektive sind eher selten im Gebrauch wenn man von der BBL spricht, also an dieser Stelle). Da die Liga BBL sozusagen über dem restlichen Konstrukt des DBB (2.Liga ==> abwärts bis Kreisliga C) schwebt, wäre der Verzichtende seinen BBL-Platz los und das wärs dann. Durch die ausdrückliche Einstufung als sportlicher Absteiger wird ihm quasi das Antrittsrecht in der 2. Liga verschafft und gesichert. Dieses Jahr ist das doppelt wichtig, denn man hat ein Punktesystem zur Lizenzerteilung eingeführt dieses Jahr in der 2. Liga. Der sportliche Absteiger aus der BBL erhält hier auch noch zusätzliche Punkte für das Lizenzverfahren.
Nochmal: auch hier wird klar, was eigentlich unisonso (außer in BHV, teilweise aber sogar da) gefordert wird und was überall immer schon praktiziert wird. Die ganze Spielordnung und die Ausschreibung der BBL ist ganz klar genau darauf ausgelegt, dass es im Falle eines solchen Rückzugs während der Saison aber nach Abschluß der Hauptrunde eine Vorgehensweise wie überall gibt: der Zurückziehende ist automatisch 18. alle anderen eins rauf.
Das ist mMn eindeutig auch hier so gewollt, es gibt ja extra die 3 verschiedenen Absätze 2, 3 und 4 im §2 (während der Hauptrunde, während den POs und nach der Saison) mit jeweils 3 verschiedenen Konsequenzen. Das ist ja kein Zufall.
Wie gesagt mMn eindeutig, aber man kann natürlich alles so hinbiegen wie es einem passt, denn wo kein Kläger, da kein Richter.
Zuletzt geändert von OldSchoolBaller am 10.06.2009, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Knox
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10.06.2009, 15:24 |
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Landesliga |
Registriert: 19.11.2003, 10:32 Beiträge: 900
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Wer kann mir nochmal den Unterschied zum Lizenzentzug des MBC damals erklären. Die hatten auch schon die Runde zu Ende gespielt und wurden auf den Abstiegsplatz gesetzt. Wenn damals schon die selbe Satzung und Regeln gegolten haben, dann würde eine Klage Sinn machen, denn dann müssten die Regeln von damals auch heute anwendbar sein.
"Diese setzte sich aus dem BBL-Präsidenten Thomas Braumann und einem Vertreter des Deutschen Basketball Bundes (DBB) zusammen. Zuvor werden die übrigen BBL-Clubs über die Bewerbungen beraten."
D.h. beraten dürfen zwar alle, aber zwei Leute treffen die Entscheidung, bzw. einer, der in diesem Fall prozentual mehr Stimmgewalt hat?
_________________ _______________________________________
Lego-46ers-Highlights:
http://de.youtube.com/watch?v=MzGAnVI2rRY
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OldSchoolBaller
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10.06.2009, 15:30 |
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ob die Stimmen prozentual gewichtet werden weiss ich nicht, dazu finde ich nichts.
Aber diese 2 Leute stimmen am Ende ab, richtig! 1 Herr von der BBL der leider zu Bhv gehört und 1 vom DBB.
Der Unterschied zum MBC: das war nach §2 Absatz 2 und eben nicht nach Absatz 3: sprich während der laufenden Hauptrunde. Was ja auch der Grund dafür ist, dass zwar immer noch viele Hirnis behaupten wir wären sportlich abgestiegen (unter anderem unsere eigene HP lol) in der Saison, es aber de facto eben NICHT stimmt. Der MBC hatte dann geklagt und durfte zwar die Hauptrunde zu Ende spielen, anschließend wurde letztinstanzlich aber bestätigt, dass der Lizenzentzug (während der laufenden Hauptrunde!) rechtens war. Diese Entscheidung fiel zwar zeitlich nach der Saison, das tut aber nix zur Sache.
§2 regelt:
Absatz 2 = Rückzug/Lizenzentzug während laufender Hauptrunde (MBC)
Absatz 3 = Rückzug/Lizenzentzug nach Hauptrundenende vor Saisonabschluß (Nördlingen)
Absatz 4 = Rückzug/Lizenzentzug nach der Saison
geh mal eine Seite zurück Knox und klick auf die Links.
Zuletzt geändert von OldSchoolBaller am 10.06.2009, 15:38, insgesamt 3-mal geändert.
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Bolli
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10.06.2009, 15:34 |
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NBA |
Registriert: 04.02.2004, 12:15 Beiträge: 4612 Wohnort: Gießen
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Knox hat geschrieben: Wer kann mir nochmal den Unterschied zum Lizenzentzug des MBC damals erklären. Die hatten auch schon die Runde zu Ende gespielt und wurden auf den Abstiegsplatz gesetzt. Wenn damals schon die selbe Satzung und Regeln gegolten haben, dann würde eine Klage Sinn machen, denn dann müssten die Regeln von damals auch heute anwendbar sein.
"Diese setzte sich aus dem BBL-Präsidenten Thomas Braumann und einem Vertreter des Deutschen Basketball Bundes (DBB) zusammen. Zuvor werden die übrigen BBL-Clubs über die Bewerbungen beraten." D.h. beraten dürfen zwar alle, aber zwei Leute treffen die Entscheidung, bzw. einer, der in diesem Fall prozentual mehr Stimmgewalt hat?
So ist es. Die Mehrheit liegt bei dem BBL-Präsidenten Dr. Braumann, dem früheren Vorstandsvorsitzenden des Eisbären-Bremerhaven-Premium-Sponsors Frosta.
_________________ Auf geht´s Gießen - kämpfen und siegen!
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OldSchoolBaller
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10.06.2009, 15:35 |
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ich bin mir nicht sicher das gewichtet abgestimmt wird, aber das klär ich noch
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Ocelot
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10.06.2009, 15:40 |
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Bezirksliga |
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Registriert: 04.10.2004, 16:29 Beiträge: 271 Wohnort: Lich
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OldSchoolBaller hat geschrieben: @buzzerbeater: deine Fragen sind verständlich, lassen sich aber alle auf einmal leicht mir einer Antwort klären. Die Einstufung des Verzichtenden (hier: Nördlingen) hat einen ganz praktischen Hintergrund und ist tatsächlich sinnvoll (beide Adjektive sind eher selten im Gebrauch wenn man von der BBL spricht, also an dieser Stelle). Da die Liga BBL sozusagen über dem restlichen Konstrukt des DBB (2.Liga ==> abwärts bis Kreisliga C) schwebt, wäre der Verzichtende seinen BBL-Platz los und das wärs dann. Durch die ausdrückliche Einstufung als sportlicher Absteiger wird ihm quasi das Antrittsrecht in der 2. Liga verschafft und gesichert. Dieses Jahr ist das doppelt wichtig, denn man hat ein Punktesystem zur Lizenzerteilung eingeführt dieses Jahr in der 2. Liga. Der sportliche Absteiger aus der BBL erhält hier auch noch zusätzliche Punkte für das Lizenzverfahren.
Falsch, den laut SO der zweiten Liga (die übrigens auch nicht unter der Leitung des DBB steht ) wird die Pro A bei mehr als zwei Absteigern aus der BBL in der kommenden Saison über Sollstärke durchgeführt (im aktuellen Fall also 17 Teams). Dabei ist vollkommen Wurscht ob sich um sportliche oder technische Absteiger handelt.
_________________ Wer nicht kämpft hat schon verloren!
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Meddes
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10.06.2009, 16:22 |
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Oberliga |
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Registriert: 21.05.2005, 15:20 Beiträge: 1035
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Zu der Abstimmung ein Kommentar des allseits geliebten Royal TS in seiner eigenen Burgerbude:
Zitat: Also abstimmen dürfen alle stimmberechtigten Mitglieder. Das hängt wahrscheinlich vom Termin der Wildcardvergabe ab. Aller Voraussicht nach die 15 Teams (Nördlingen dann nicht mehr) und wenn bis dahin der Teilnahmerechtsvertrag der Aufsteiger schon unterschrieben sein sollte auch die beiden Aufsteiger. Ob die Abstimmung geheim oder offen sein werden, entscheidet man auf der Sitzung. Tippe mal sie würde geheim sein. Dieser Entscheidung würde dann der Präsident sicher folgen und entsprechend in der GmbH abstimmen. Und nochmal derselbe zu der Frage, wer in der GmbH noch mit abstimmt: Zitat: Der DBB mit seinen 25%.
_________________ proudwinnerofdannylewisshootingshirt (immernoch) "Bück dich, Fee! Wunsch is' Wunsch..."
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LordGree
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10.06.2009, 17:07 |
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Kreisliga A |
Registriert: 23.01.2005, 13:33 Beiträge: 199 Wohnort: Langgöns
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rein objektiv und von der tabellensituation spricht eigentlich mehr für eine WC für GI als für BH, was aber eindeutig für eine andere entscheidung spricht, ist die anscheinend recht teure verpflichtung des trainers in bremerhaven.
ich habe irgendwie im gefühl, dass da schon irgendwelche absprachen existieren, sonst wäre es doch (von beiden seiten aus) nicht zu dieser verpflichtung gekommen. und dann noch diese ominöse stimmenkaufveranstaltung vor wenigen monaten im hohen norden...
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